Storno und AGBs
für Ihren Urlaub im Großarltal
Jede Reservierung stellt einen Vertrag zwischen Gast und Gastgeber dar. Dabei gilt eine Menge von Regeln, die in den AGBH (Allgemeinde Geschäftsbedingungen für die Hotellerie) festgeschrieben sind und an die sich beide Vertragspartner zu halten haben, außer es wird ausdrücklich eine Abweichung davon vereinbart.
Gerade im Falle von Storno oder Überbuchung kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Bitte beachten Sie deshalb die AGBH, um eventuelle Unstimmigkeiten bereits im Voraus zu vermeiden.
Reiseversicherung
für einen sicheren Urlaub
Um unnötige Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sie können diese entweder direkt bei Ihrem Versicherungsberater oder in jedem beliebigen Reisebüro Ihrer Wahl mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung Ihrer Unterkunft abschließen. Ein minimaler Aufwand, der sich im Falle von unvorhergesehenen Zwischenfällen wie Krankheit etc. sicherlich mehrfach bezahlt machen wird.
Zahlreiche Beherbergungsbetriebe im Großarltal arbeiten mit der von uns empfohlenen Europäischen Reiseversicherung zusammen, die Ihnen gerne ein kostenloses Angebot unterbreitet.