Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Bitte beachten Sie jeweils die aktuellen Corona Bestimmungen.
Damit der Urlaub, die wohl schönste Zeit des Jahres, sicher und sorgenfrei erlebt werden kann, sind einige Maßnahmen zu beachten. Sauberkeit, Abstand halten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an den ausgewiesenen Stellen sind die wichtigsten Regeln für Ihr unbeschwertes Urlaubserlebnis im Großarltal. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Um Ihnen die Reiseplanung für den Winter 2021/22 zu erleichtern, können Sie bei ausgewählten Vermietern bis zu 14 Tage vor Anreise kostenlos stornieren. dies gilt bei vielen Vermietern für alle Reisen bis zum 23. April 2022. Bitte Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Unterkunft über die genauen Stornobedingungen.
- Beherbergungsbetriebe sind geöffnet
- Seit 5. März 2022 ist kein 3G Nachweis in Beherbergungsbetrieben mehr notwendig.
- In Innenräumen gilt die FFP2 Maskenpflicht
- Die Betriebe sind gut auf die Beherbergung der Gäste vorbereitet. Für jeden Betrieb gibt es ein COVID-19-Präventionskonzept und einen COVID-19-Beauftragten.
- Gastronomiebetriebe sind sowohl im Innen- als auch im Außenbereich geöffnet.
- Ab 25. März 2022 benötigt man in der Gastronomie keinen 3G Nachweis mehr.
- Bei Ihrem Besuch in einem Gastronomiebetrieb müssen Sie sich registrieren.
- Für einen sicheren Ablauf halten sich die Gastronomiebetriebe an strenge COVID-19-Präventionskonzepte und haben einen COVID-19-Beauftragten.
- In Innenräumen gilt die FFP2 Maskenpflicht